Vertrag
Nutzungsbedingungen für HeyFlo Studio (studio.hey-flo.de) von Florian Frank, handelnd unter „HEY FLO! – Medienproduktion & Entwicklung“, Adalbert-Stifter-Ring 46, 94405 Landau a. d. Isar („Anbieter“). Fassung vom 01.11.2026.
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von HeyFlo Studio zwischen dem Anbieter und seinen Kunden. HeyFlo Studio wird ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB angeboten, also Personen und Gesellschaften, die den Dienst für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzen. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, Unternehmer zu sein.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Absprachen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen Bedingungen vor.
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt. Das Angebot nennt Preis, Anzahl der Nutzerplätze, Laufzeit und etwaige Kontingente.
(2) Für jeden gebuchten Platz schaltet der Anbieter ein persönliches Konto für eine namentlich benannte Person frei (Anmeldung über Google). Die Konten des Kunden werden in einer gemeinsamen Organisation (Team) zusammengefasst. Ein Konto darf nicht von mehreren Personen geteilt werden.
(3) Der Kunde hält die Zugänge geheim, sorgt dafür, dass seine Nutzer diese Bedingungen einhalten, und haftet für deren Handeln wie für eigenes. Einen Verdacht auf Missbrauch meldet er unverzüglich an contact@hey-flo.de.
(1) HeyFlo Studio ist ein Online-Dienst zur Bearbeitung von Kurzvideos. Er umfasst derzeit insbesondere das Captions Studio (automatische Transkription, Bearbeiten und Gestalten von Untertiteln, Übersetzung, Export) und Auto-Edits (Schnitt von Clips auf den Takt eines Musikstücks, Looks und Effekte, Export). Maßgeblich ist der im Dienst jeweils verfügbare Funktionsumfang.
(2) Der Dienst befindet sich in einer Beta-Phase und wird laufend weiterentwickelt. Der Anbieter darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, wenn der Kern der vereinbarten Leistung — Untertitel und Takt-Schnitte erstellen und exportieren — erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Fällt eine wesentliche Funktion ersatzlos weg, kann der Kunde außerordentlich kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.
(3) Für einzelne Funktionen setzt der Anbieter Dienste Dritter ein (etwa für Transkription und Übersetzung). Eine Liste steht im Auftragsverarbeitungsvertrag.
(4) Automatisch erzeugte Ergebnisse (Transkripte, Übersetzungen, Schnittvorschläge) können Fehler enthalten. Der Kunde prüft sie vor einer Veröffentlichung.
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Einzelne rechenintensive Schritte (z. B. die Takterkennung) laufen auf einem eigenen Rechner des Anbieters und können zeitweise langsamer oder nicht verfügbar sein.
(2) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch. Störungen, die auf Dienste Dritter, höhere Gewalt oder Ursachen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters zurückgehen, gelten nicht als Leistungsmangel.
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(2) Die Entgelte sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) im Voraus fällig. Der Anbieter stellt dafür eine Rechnung per E-Mail (PDF); sie ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug per Überweisung zu zahlen.
(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach einer Mahnung mit einer Frist von mindestens 10 Tagen bis zum Zahlungseingang sperren. Die Daten bleiben während der Sperre erhalten.
(4) Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Während einer im Angebot zugesagten Preisgarantie sind Erhöhungen ausgeschlossen.
(1) Kostenpflichtige Vorgänge (insbesondere Transkription, Übersetzung, Takterkennung) können je Konto oder Zeitraum begrenzt sein. Die geltenden Kontingente nennt das Angebot oder der Dienst.
(2) Der Dienst darf nicht automatisiert abgefragt, nicht zur Weiterveräußerung an Dritte genutzt und nicht in einer Weise verwendet werden, die seinen Betrieb beeinträchtigt.
(1) Alle Rechte an den Videos, Tonspuren, Musikstücken, Texten und sonstigen Inhalten, die der Kunde hochlädt („Kundeninhalte“), bleiben beim Kunden. Er räumt dem Anbieter nur die einfachen, nicht übertragbaren Rechte ein, die nötig sind, um den Dienst zu erbringen (Speichern, Verarbeiten, Vorschau, Rendern, Übermitteln an die eingesetzten Dienste) — für die Dauer des Vertrags und der anschließenden Löschfristen.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er alle Rechte an den Kundeninhalten besitzt, die für die Nutzung im Dienst und für die beabsichtigte Veröffentlichung nötig sind. Das gilt insbesondere für
(3) Rechtswidrige Inhalte sind untersagt, insbesondere Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, strafbar sind, Personen herabwürdigen oder ohne Einwilligung bloßstellen. Erhält der Anbieter Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt, darf er ihn sperren oder entfernen und den Kunden darüber informieren.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus Absatz 2 und 3 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche.
(1) Die mit dem Dienst erzeugten Videos und Untertitel stehen dem Kunden zu. Er darf sie zeitlich und räumlich unbegrenzt nutzen, auch nach Vertragsende.
(2) An den im Dienst enthaltenen Stilvorlagen, Animationen, Looks, Effekten und an der Software selbst erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung im Dienst während der Vertragslaufzeit. In bereits erzeugten Videos darf er sie dauerhaft weiter nutzen. Mitgelieferte Schriften stehen unter der SIL Open Font License.
Wichtig: HeyFlo Studio ist ein Arbeitswerkzeug, kein Archiv. Es gelten folgende automatische Fristen:
Der Kunde lädt fertige Videos und alles, was er behalten möchte, selbst herunter und sichert es. Der Anbieter kann Fristen mit einer Ankündigung von mindestens vier Wochen in Textform ändern; Verkürzungen gelten nur für Projekte, die nach der Ankündigung angelegt oder zuletzt bearbeitet werden.
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Bild und Stimme von Personen in Kundeninhalten sowie die Konten seiner Nutzer), gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag. Er ist Bestandteil jedes Vertrags nach diesen Bedingungen. Für Daten, die der Anbieter als eigener Verantwortlicher verarbeitet, gilt die Datenschutzerklärung.
Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an hello@hey-flo.de. Der Anbieter beseitigt sie in angemessener Frist. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Summe der Entgelte, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei einer regelmäßigen Sicherung durch den Kunden nach Abschnitt 9 entstanden wäre.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Ist im Angebot nichts anderes vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Abrechnungsmonats in Textform gekündigt werden. Bei vereinbarter Jahreslaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht automatisch, sondern endet mit Ablauf des Jahres, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen Abschnitt 7 verstößt oder mit mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
(3) Nach Vertragsende hat der Kunde 30 Tage lesenden Zugriff, um seine Inhalte herunterzuladen. Danach löscht der Anbieter die Konten und Kundeninhalte, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht (z. B. neue Funktionen, Rechtsänderungen). Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf diese Folge und das Widerspruchsrecht weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
(3) Erklärungen zum Vertrag bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.